Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

”Die ERASMUS GmbH Institut und Beratung für Unternehmens-Exzellenz“, nachfolgend kurz ERASMUS genannt


Vertragsgestaltung

1.1 Der Abschluss von Vereinbarungen zwischen Auftraggeber und ERASMUS über die beiderseitig zu erbringenden Leistungen sowie Änderungen und/oder Ergänzungen hierzu bedürfen der Schriftform.

1.2  Ergänzend gelten die vorliegenden Geschäftsbedingungen, die den Vereinbarungen beigefügt werden.

1.3  Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kunden wird ausdrücklich widersprochen

Leistungen von Erasmus

2.1 Erasmus erbringt ihre Dienstleistungen selbst, durch Angestellte, freie Mitarbeiter und/oder freie Netzwerkpartner.

2.2  Umfang, Form, Thematik und Ziel der Beraterleistungen werden in der jeweiligen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und ERASMUS im Einzelnen festgelegt.

Honorare und Kosten

3.1  Das Honorar und die Nebenkosten für ERASMUS werden individuell für die jeweils vereinbarten Dienstleistungen separat vereinbart.

3.2  Honorare sind zu 1/3 bei Auftragserteilung, zu 1/3 bei Konzeptverabschiedung und zu 1/3 bei Projektende jeweils ohne Abzug zu zahlen.

3.3  Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen sind ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

Sicherung der Leistungen

4.1  Der Auftraggeber anerkennt das Urheberrecht von ERASMUS an den von diesen erstellten Werken. Eine Vervielfältigung und/oder Verbreitung der vorgenannten Werke durch den Auftraggeber außerhalb der innerbetrieblichen Verwendung bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung von ERASMUS. Eine Vervielfältigung und/oder Verbreitung der vorgenannten Werke durch den Auftraggeber in Konzern-, Schwester-, Tochter und/oder Muttergesellschaft bedarf ebenfalls der vorherigen schriftlichen Einwilligung von ERASMUS.

4.2  Der Auftraggeber sichert zu, dass an den von ihm für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Werken Dritt- oder Urheber- und/oder sonstige Rechte nicht bestehen und ERASMUS diese Unterlagen bei der Abwicklung des Auftrages uneingeschränkt verwenden darf.

4.3  Der Auftraggeber informiert ERASMUS vor und während des vereinbarten Projektes laufend über sämtliche Umstände, die für die Vorbereitung und Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind. Der Auftraggeber wird insbesondere persönlich und, soweit erforderlich, auch durch seine Mitarbeiter in dem Projekt mitarbeiten. Eine verantwortliche Kontaktperson wird vom Auftraggeber benannt. Der Auftraggeber stellt ERASMUS von jeglicher Inanspruchnahme Dritter aus der Verletzung von Rechten Dritter auf erste Anforderung frei. ERASMUS wird den Auftraggeber bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche unterstützen.

4.4  Sollen Teile des Projektkonzepts und/oder Durchführung des Auftrages vom Auftraggeber Dritten in Auftrag gegeben werden, ist ERASMUS der Auftrag zur Koordinierung dieser Aufträge zu erteilen, um Übereinstimmung mit den konzeptionellen Erfordernissen zu erzielen.

4.5  ERASMUS verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanter Vorgänge, die ihr durch die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt geworden sind.

4.6  Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch ERASMUS wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall, oder sonstigen von ERASMUS nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, ist ERASMUS unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzpflichten berechtigt, die Dienstleistungen an einem neu zu vereinbarenden Termin nachzuholen. Kann ein Termin vom Auftraggeber nicht wahrgenommen werden, bemüht sich ERASMUS den Termin anderweitig zu besetzen. Kann der Termin nicht anderweitig besetzt werden, sind bei Absagen von 3 Monaten vor Durchführung 50%, bis zu 2 Monaten vorher 75% und bis zu 1 Monat vorher 100% des Honorars zuzüglich eventueller Nebenkosten zu zahlen. Das von ERASMUS vorbereitete Material wird vom Auftraggeber im Rahmen der Bestimmungen der Ziffer 4.1 zur Verfügung gestellt.

Gewährleistung, Haftung

5.1  Wenn und soweit etwaige Mängel eines von ERASMUS erstellten Werkes darauf beruhen, dass der Auftraggeber Mitwirkungsobliegenheiten gemäß 4.3 nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt hat, ist die Haftung von ERASMUS ausgeschlossen. Den Nachweis der vollständigen und rechtzeitigen Erfüllung aller Mitwirkungsobliegenheiten wird im Streitfall der Auftraggeber führen.

5.2  Für Schäden des Auftraggebers haftet ERASMUS nur, wenn und soweit sie von ERASMUS vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

5.3 Die Haftung von ERRASMUS beschränkt sich auf durch ERASMUS erbrachten Leistungen. Bei der Beurteilung sind die Auswirkungen der vom Auftraggeber oder von Dritten getroffenen Entscheidungen oder der vom Auftraggeber oder Dritten durchgeführten Arbeiten entsprechend zu berücksichtigen.

5.4 Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung von Vertragspflichten ist auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Betragsmäßig erfolgt eine Begrenzung in Höhe des auf die Einzelleistung / Einzelveranstaltung entfallenden Nettohonorars (ohne Umsatzsteuer).

5.5 Die Regelungen der vorstehenden Ziffern 5.1 bis 5.4 erstrecken sich auf Schadenersatz neben der Leistung und Schadenersatz statt der Leistung, gleich aus welchen Rechtsgrund, insb. aus Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

5.6 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden an Leib und Leben von Personen.

Allgemeine Bestimmungen

6.1  Der Verkauf der Forderung gegen den Vertragspartner durch ERASMUS an eine Factoring-Gesellschaft ist ausdrücklich gestattet.

6.2  Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte zwischen den Vertragsparteien.

6.3  Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Parteien werden die Bedingungen alsdann mit einer wirksamen Ersatzregelung durchführen, die dem mit der weggefallenen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.

6.4  Für diese Bedingungen und ihre Durchführung gilt ausschließlich deutsches Recht.

6.5  Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem mit diesen Geschäftsbedingungen zusammenhängenden Vertrag und diesen Bedingungen ist Neuss.


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